Anbieter | Peer Janssen Kommunikation |
Sitz des Unternehmens | In den Matten 29
D-77652 Offenburg Bundesrepublik Deutschland |
Ust-Idnr. | DE 195921967 |
Telefon | ++49 (0)781 639 2662 |
Fax | ++49 (0)781 639 2661 |
peer@pjk.de | |
Firmenseite | http://www.pjk.de |
Verantwortlich i. S. d. MDStV | Peer Janssen |
Datenschutzbeauftragter | Peer Janssen |
Jugendschutzbeauftragter | Peer Janssen |
Und nun etwas Legalesisch:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg anscheinend entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies könne, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Auf den Seiten von 'Peer Janssen Kommunikation' sind Links zu
anderen
Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: 'Peer
Janssen
Kommunikation' erklärt ausdrücklich, dass das Unternehmen
keinerlei
autoritären Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der
gelinkten
Seiten ausübt und dies auch nicht zu tun wünscht. Die
gelinkten
Seiten werden von dem jeweiligen Diensteanbieter in Verantwortung der
jeweils
zuständigen Person, die nicht 'Peer Janssen Kommunikation' ist,
ins
Internet gestellt, außerdem können die Seiten ohne Wissen
von
'Peer Janssen Kommunikation' verändert werden. Deshalb wäre
es
absurd und sogar moralisch verwerflich (weil es die Unschuldsvermutung
durchbricht), die Verantwortung für Seiten, deren Inhalt nicht von
'Peer Janssen Kommunikation' letztgültig bestimmt bzw. (im Fall
von
Gemeinschaftsprojekten) mitbestimmt wird, 'Peer Janssen Kommunikation'
anzulasten, insbesondere pauschal anzulasten; außerdem ist durch
eine solche Sichtweise beim heutigen Vernetzungsgrad des Internets
leicht
die offensichtlich unsinnige Folgerung möglich, dass die Anbieter
bestimmter verlinkter Internetseiten für die Inhalte
sämtlicher
Seiten des gesamten Internets verantwortlich seien... Deshalb und in
diesem
Sinne erklärt 'Peer Janssen Kommunikation' hiermit
ausdrücklich
seine Distanz von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser
Homepage und erklärt, dass 'Peer Janssen Kommunikation' sich diese
Inhalte nicht automatisch zu eigen macht. Diese Erklärung gilt
für alle auf dieser Homepage angezeigten Links und für alle
Inhalte
der Seiten, zu denen hier sichtbare Banner, Buttons und Links oder
andere
Elemente führen.
Dass Anbieter von Internetseiten von ein paar Richtern und irgendwelchen Abmahneinrichtungen und sonstigen Ausführungsgehilfen juristisch dazu gezwungen werden bzw. ggf. gezwungen werden müssen -- möglicherweise unter egoistischer Ausnutzung des juristischen Unwissens anderer --, das für die wohl meisten Nutzer des Internets Offensichtliche auszusprechen, ist schon ein recht erstaunliches und bezeichnendes Anzeichen dafür, auf welcher Entwicklungsstufe die Menschheit sich zur Zeit noch befindet.
Eine automatisierte Abfrage unserer internen Datenbanken oder Dateien durch Software-Scripte, direkte manuelle Manipulationen und/oder vergleichbare Mechanismen zum Zwecke moralisch unzulässiger Informationsbeschaffung und/oder -verwertung ist unzulässig.
Freiwillig gegenüber dem göttlichen Verbot autoritären Verhaltens (siehe Bibel: Samuel 8, und Koran: Sure 2/256, La Révélation d'Arès: 16/1) uneinsichtige Leute seien darüber informiert, dass es anscheinend Gesetztesparagraphen gibt, die die respektlose und Lügen erzeugende Veränderung von im Namen anderer veröffentlichten Daten bzw. Informationen 'unter Strafe stellen' und somit gewisse Möglichkeiten bieten, Menschen, die Schwächen (insbesondere Unkenntnis technischer Möglichkeiten) anderer Menschen zu ihrem Vorteil oder zu zerstörerischen, die Worte von Menschen und ihr Eigentum nicht respektierende Handlungen mißbrauchen, mit gewissen Zwangsmaßnahmen zu bedrohen, und zwar insbesondere die Paragraphen:
Par. 303a StGB:
1. Wer rechtswidrig Daten (Par.202a Abs.2) löscht,
unbrauchbar
macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.
2. Der Versuch ist strafbar.
sowie Par. 303b StGB Computersabotage:
1. Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden
Betrieb, ein fremdes Unternehmen, oder eine Behörde von
wesentlicher
Bedeutung ist, dadurch stört, dass er
a. eine Tat nach Par. 303a Abs. 1 begeht
oder
b. eine Datenverarbeitungsanlage oder
einen
Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht,
beseitigt
oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
2. Der Versuch ist strafbar.
Wir bedanken uns bei allen, die direkt oder indirekt zum Entstehen dieser Seiten beigetragen haben.
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